Fristlose Kündigung wegen Facebook-Äußerungen
Fristlose Kündigung unwirksam – Abmahnung als milderes Mittel vorrangig LAG Düsseldorf, Urt. v. 08.10.2024, 3 SLa 313/24 Sachverhalt: Der Kläger wird seit 2017 bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin als Schlosser beschäftigt. Bei der Beklagten werden mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, so dass das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Es besteht ein Betriebsrat. Es gibt eine Gesamtbetriebsvereinbarung zu…