Standortunabhängige Nutzung eines Laptops durch Betriebsrat

Arbeitgeber kann nicht auf feste Montage des Laptops bestehen PM v. 18.07.2023, ArbG Köln, Beschl. v. 10.01.2023, 14 BV 208/20 Sachverhalt: Die Arbeitgeberin ist ein bundesweit tätiges Textilunternehmen mit rund 70 Filialen in Deutschland. Sie wurde mit Beschluss des ArbG Köln v. 04.10.2021 verpflichtet, dem örtlichen 7-köpfigen Betriebsrat einer Filiale mit 110 Arbeitnehmern ein funktionsfähiges…