Widerspruch des Betriebsrats gegen Einstellung gerechtfertigt

Verstoß gegen Ausschreibungspflicht steht Einstellung entgegen ArbG Köln, Beschl. v. 13.01.2023 – 23 BV 67/22   Sachverhalt: Der Antragsteller und Arbeitgeber ist ein gemeinnütziger Verein mit 10.000 Mitarbeitern. Er vereinbarte mit dem Gesamtbetriebsrat unter dem 18.04.2016 eine „Betriebsvereinbarung über die Durchführung von internen Stellenausschreibungen“. Danach ist jeder Arbeitsplatz intern auszuschreiben. Die Ausschreibungsfrist beträgt 4 Wochen…