Gehaltsrückstufung freigestellter Betriebsratsmitglieder unzulässig

Volkswagen AG muss Vergütungsdifferenzen an freigestellte Betriebsratsmitglieder zahlen PM v. 06.07.2023, ArbG Braunschweig  v. 05.07.2023  – 3 Ca 138/23 & 3 Ca 132/32   Sachverhalt: Arbeitgeberin ist die Volkswagen AG. Diese hat ausgelöst durch das BGH-Urteil vom 10.01.2023 – 6 StR 133/22 bei zwei freigestellten Betriebsratsmitgliedern Gehaltskürzungen vorgenommen. In dem vorbenannten Urteil hatte der BGH…