Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

Kein ernstgemeintes Angebot für Prozessbeschäftigung BAG, Pressemitteilung 17/23 v. 29.03.2023 Sachverhalt: Der Kläger war seit dem 16.08.2018 bei der beklagten Arbeitgeberin als technischer Leiter tätig. Seine Vergütung belief sich auf 5.250,00 Euro brutto. Die Beklagte übermittelte dem Kläger mit Schreiben vom 02.12.2019 eine fristlose Änderungskündigung. Mit der Änderungskündigung bot die Beklagte dem Kläger gleichzeitig einen neuen Arbeitsvertrag…