Gender Pay Gap

Keine Rechtfertigung besserer Bezahlung durch männliches Verhandlungsgeschick BAG, Pressemitteilung 10/23 v. 16.02.2023 Sachverhalt: Die Klägerin ist bei der beklagten Arbeitgeberin seit dem 01. März 2017 als Außendienstmitarbeiterin im Vertrieb beschäftigt. Auf Grundlage ihres Arbeitsvertrages hatte sie einen Gehaltsanspruch von monatlich 3.500,00 Euro brutto. Ab dem 01. August 2018 richtete sich ihre monatliche Vergütung nach einem…