Stechuhrurteil

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung BAG, Pressemitteilung 35/22 v. 13.09.2022 Sachverhalt: Die beteiligten Arbeitgeberinnen betreiben eine vollstationäre Wohneinrichtung im Rahmen einer Eingliederungshilfe als gemeinsamen Betrieb. Mit dem Betriebsrat schlossen sie im Jahr 2018 eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Zudem verhandelten der Betriebsrat und die Arbeitgeberinnen über eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung. Sie erzielten keine Einigung. Daher leitete der Betriebsrat…