Betriebsratswahl bei Volkswagen unwirksam

Fehler bei der Briefwahl BAG, Beschl. v. 16.03.2022 – 7 ABR 29/29 Pressemitteilung 12/22 v. 16.03.2022 Die Volkswagen AG stellt in Hannover-Stöcken Nutzfahrzeuge her. Das Werksgelände umfasst mehrere Hektar und ist von einem geschlossenen Zaun umgeben. Der Zugang erfolgt über Tore, die vom Werkschutz kontrolliert werden. Außerhalb des umzäunten Geländes befinden sich weitere Betriebsstätten. Drei der…