Elternzeitverlangen per Telefax oder E-Mail nicht wirksam

Elternzeitverlangen per Telefax oder E-Mail nicht wirksam BAG Urt. v. 10.05.2016, Az 9 AZR 145/15; Pressemitteilung Ein Elternzeitverlangen per Telefax oder E-Mail ist nicht wirksam – das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden. Der beklagte Rechtsanwalt kündigte seine Arbeitsnehmerin, die als Rechtsanwaltsfachangestellte bei ihm tätig war, mit Schreiben vom 15.11.2013. Im Kündigungsschutzverfahren wandte die Klägerin ein,…