Fristlose Kündigung bei Verstoß gegen Verbot der privaten Internetnutzung: Kontrolle des Browserverlaufs durch Arbeitgeber zulässig

Fristlose Kündigung bei Verstoß gegen Verbot der privaten Internetnutzung: Kontrolle des Browserverlaufs durch Arbeitgeber zulässig LAG Berlin-Brandenburg Urt. v. 14.01.2015,  Az 5 Sa 657/15; Pressemitteilung Der Arbeitnehmer nutzte zur Erfüllung seiner Arbeitspflicht am Arbeitsplatz einen vom Arbeitgeber überlassenen Dienstrechner. Hierbei verfügte der Arbeitnehmer über einen Dienstanschluss. Die private Nutzung des Internets war dem Arbeitnehmer lediglich…