Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats bei generellem Handynutzungsverbot

Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats bei generellem Handynutzungsverbot ArbG München Beschluss v. 18.11.2015, Az 9 BVGa 52/15 Ein Unternehmen aus der Luft- und Raumfahrtindustrie beschäftigt 500 Mitarbeiter. In einer Mitteilung an die Arbeitnehmer hieß es: „(…) wie bereits auf der Betriebsversammlung angekündigt, möchten wir Sie informieren, dass die Benutzung privater Mobiltelefone zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit ab…