Abmahnung vor fristloser Kündigung – Weigerung zur Nutzung eines „sexistisch gestalteten“ Dienstwagens nicht ausreichend für fristlose Kündigung, kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Abmahnung vor fristloser Kündigung – Weigerung zur Nutzung eines „sexistisch gestalteten“ Dienstwagens nicht ausreichend für fristlose Kündigung, kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ArbG Mönchengladbach Urt. v. 14.10.2015, Az 2 Ca  1765/15 Der Arbeitgeber vertreibt Kaffee und Kaffeeautomaten, auf dessen Betrieb das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Der Arbeitnehmer ist seit über 2O Jahren bei dem…