Fristlose Kündigung nach verbaler sexueller Belästigung

Abmahnung entbehrlich nach verbaler sexueller Belästigung ArbG Elmshorn, Urt. v. 26.04.2023, 3 Ca 1501 e/22   Sachverhalt: Der 32-jährige Kläger ist seit 2019 als Bodenleger bei der Arbeitgeberin, einer kleinen Fußbodenlegefirma für Schiffe, beschäftigt. Die Arbeitgeberin beschäftigt insgesamt sechs Mitarbeiter in Vollzeit und eine Mitarbeiterin in Teilzeit. Im Dezember 2022 fand eine Weihnachtsfeier bei der…