Kein Lohn im Lockdown

Kein Lohn im Lockdown BAG Urt. v. 13.10.2021, Az. 5 AZR 211/21, Pressemitteilung Die Klägerin arbeitet seit 2019 als Verkäuferin bei einer Nähmaschinenhändlerin. Als geringfügig Beschäftigte bezieht sie eine monatliche Vergütung von 432,00 Euro. Aufgrund der „Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung bestimmter Betriebe zur Eindämmung des Coronavirus“ der Freien Hansestadt…