Keylogger am Arbeitsplatz – pauschale Überwachung durch Spähsoftware unzulässig

Keylogger am Arbeitsplatz – pauschale Überwachung durch Spähsoftware unzulässig BAG Urt. v. 27.07.2017, Az 2 AZR 681/16; Pressemitteilung Der Kläger ist „Web-Entwickler“ und seit 2011 bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigt. Im April 2015 informierte die Beklagte ihre Arbeitnehmer, dass sie den gesamten „Internet-Traiffic“  und die Benutzung ihrer Systeme „mitloggt“ und dauerhaft speichert. Die private Nutzung…