Einschlafen am Arbeitsplatz – kein Kündigungsgrund

Einschlafen am Arbeitsplatz – kein Kündigungsgrund ArbG Köln Urt. v. 19.11.2014, Az 7 Ca 2114/14 Die Arbeitnehmerin war als Stewardess im Bordservice von Schnellzügen beschäftigt. Ihr wurden zwei Abmahnungen erteilt, weil sie nicht pünktlich zum Dienst erschien. Die Arbeitgeberin sprach eine ordentliche Kündigung aus, nachdem die Arbeitnehmerin ihren Dienstbeginn am Arbeitsplatz verschlief. Die Arbeitgeberin wertete…