BAG bestätigt: Befristungsabreden im Profifußball wirksam

BAG Urt. v. 16.01.2018, Az 7 AZR 312/16; Pressemitteilung

Befristungsabreden im Profifußball sind ausweislich der Entscheidung des BAG vom 16.01.2018, Az 7 AZR 312/16 wirksam. Für die Befristungen im Spitzenfußballsport besteht in der Regel ein berechtigtes Interesse. Denn ein Lizenzspieler schuldet sportliche Höchstleistungen, die dieser aber nur im Rahmen einer zeitlichen Begrenzung erbringen kann. Damit bestätigt das BAG das Urteil des LAG Rheinland Pfalz vom 17.02.2016, 4 Sa 202/15, zu dem wir in unserem Newsblog ausführlich berichtet haben. Somit erlebt die Fußballwelt auch in der Verlängerung vor dem BAG keine Revolution. Der Fußballzirkus geht in gewohnten Bahnen weiter.