Arbeitsrecht Köln

Silvana Dzerekblank

Ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln & Umgebung gefragt? Dann sind Sie hier genau richtig. Frau Rechtsanwältin Silvana Dzerek aus Köln ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Ihre Ansprechpartnerin in allen Fragen des Arbeitsrechts. Die Fachkanzlei für Arbeitsrecht Dzerek steht für kompetente Rechtsberatung und lagerübergreifende Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten. Rechtsanwältin Silvana Dzerek: „Wir setzen unseren Fokus gezielt auf das Arbeitsrecht und weisen hier ganz besondere Expertise auf. Auf Anfrage beraten wir gern weitere verwandte Rechtsbereiche!“

Juristische Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten

Das Rechtsgebiet Arbeitsrecht erfordert ein weites Leistungsspektrum. Die Fachkanzlei Dzerek deckt das Arbeitsrecht vollumfänglich ab – in Köln, im umgebenden Rheinland und in nicht wenigen Fällen deutschlandweit. Rechtsanwältin Dzerek ist eine erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht mit einem profunden und vielseitigen Fachwissen. Sie verfügt über umfangreiche Berufs- und Prozesserfahrung im Rechtsgebiet Arbeitsrecht, die sie durch langjährige Mitarbeit in Wirtschafts- und spezialisierten Arbeitsrechtskanzleien erwarb. Frau Rechtsanwältin Dzerek wird darüber hinaus regelmäßig für juristische Einschätzungen und Vertretungen in mit dem Arbeitsrecht eng verbundenen Rechtsgebieten angefragt.

Das Beratungs- und Betreuungsspektrum für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte der Fachkanzlei Dzerek erstreckt sich über sämtliche Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Fachanwältin Silvana Dzerek betreut und berät lagerübergreifend bei kündigungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Dies beinhaltet Vermeidung, Vorbereitung, Ausspruch und erfolgreiche Durchsetzung der Kündigung ebenso wie deren erfolgreiche Abwehr im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens. Rechtsanwältin Silvana Dzerek berät bei Abmahnungen und Versetzungen. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt von Fachanwältin Silvana Dzerek bildet die Gestaltung und Prüfung von Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie die Verhandlung von Abfindungen.

Bei Führungskräften und Organvertretern liegt der Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Beratung in der Ausgestaltung und Prüfung von Dienst- und Aufhebungsverträgen, Verhandlung von Abfindungen, haftungsrechtlichen Fragestellungen, Wettbewerbs- und Trennungsvereinbarungen sowie der Durchsetzung von Boni und Tantiemen.

Im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts vertritt Rechtsanwältin Silvana Dzerek Arbeitgeber sowie Betriebsräte und Personalvertretungen bei mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten. Hiervon umfasst ist bspw. der Entwurf und die Prüfung von Betriebsratsanhörungen und Betriebsratsstellungnahmen, Betriebsratsbeschlüssen, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichs- und Sozialplanvereinbarungen, die Durchsetzung der Einhaltung von Vereinbarungen sowie die Verhandlungsführung mit Betriebspartnern, Gewerkschaften und Behörden. Rechtsanwältin Dzerek vertritt ihre Mandanten in Interessenausgleichs-, und Sozialplanverhandlungen sowie vor Einigungsstellen und in Beschlussverfahren.

Rechtsanwältin Silvana Dzerek hat einen breiten forensichen Erfahrungsschatz. Neben der Führung von außergerichtlichen (Vergleichs-)Verhandlungen und Schlichtungsgesprächen vertritt sie ihre Mandanten bundesweit in gerichtlichen Auseinandersetzungen vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht. Rechtsanwältin Dzerek tritt in zivilrechtlichen Angelegenheiten vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten für ihre Mandanten auf. Neben dem Arbeitsrecht erstreckt sich das Leistungsspektrum von Frau Rechtsanwältin Silvana Dzerek auf das allgemeine Zivil- und Wirtschaftsrecht, das Gesellschafts- und Insolvenzrecht und insbesondere das Forderungsmanagement sowie das Bank- und Kapitalmarktrecht.

Das Individualarbeitsrecht regelt im Gegensatz zum kollektiven Arbeitsrecht die unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner bei der Wahrung Ihrer Rechte und Ansprüche in allen Arbeitsrechtsstreitigkeiten zur Seite.

Arbeitgeber unterstützen wir umfassend bei der betrieblichen Personalarbeit im Hinblick auf die Begründung, Administration und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung zahlt sich regelmäßig aus, wenn Arbeitsverträge rechtssicher gestaltet oder die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer beabsichtigten Kündigung geklärt bzw. geschaffen werden müssen.

Das größte Betätigungsfeld im Individualarbeitsrecht sind die rechtlichen Auseinandersetzungen im Rahmen einer Kündigung. Eine Kündigung kann aus betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründen ausgesprochen werden. Für den Arbeitnehmer bedeutet eine Kündigung nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch den Verlust der wirtschaftlichen Existenz. Wir treten für Sie für den Erhalt des Arbeitsplatzes oder bei der Verhandlung einer Abfindung ein. Wir prüfen die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung und erheben für Sie Kündigungsschutzklage.

Das Individualarbeitsrecht wirft regelmäßig eine Fülle von unterschiedlichen Rechtsfragen auf, so dass unsere Beratung und Betreuung nicht nur bei Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren notwendig wird.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Individualarbeitsrecht sind:

  • Diskriminierungsverbote in Bewerbungsverfahren und bei Einstellung von Arbeitnehmern
  • Gestaltung und Prüfung von (befristeten) Arbeits- und Dienstverträgen
  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten
  • Änderungskündigungen
  • Abfindungen
  • Gestaltung und Prüfung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Beratung zu Sperr- und Ruhenszeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld
  • Gestaltung und Prüfung von Wettbewerbsvereinbarungen
  • Abmahnungen
  • Versetzungen
  • Arbeitszeugnis
  • Ausbildungszeugnis
  • Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Boni und Tantiemen
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Auseinandersetzungen um Arbeitszeiten, Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche
  • Überstunden
  • Schadensersatzansprüche
  • Ein- und Umgruppierungen
  • Begründung, Durchführung und Beendigung von Ausbildungsverhältnissen
  • Mutterschutz
  • Elternzeit und Elternteilzeit
  • Teilzeit und Altersteilzeit
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Sozialplan- und Nachteilsausgleichsansprüche
  • Arbeitsschutz
  • arbeitsrechtlicher Datenschutz und Datenschutzbeauftragter
  • Compliance

Der Arbeitnehmerdatenschutz erlangt in Betrieben und Arbeitsverhältnisses stetig mehr an Bedeutung. Relevant wird der Datenschutz im Zusammenhang mit Personalakten, bei der Überwachung von betrieblicher Telekommunikation, Leistungs- und Verhaltenskontrollen, Nutzung von Videoüberwachung am Arbeitsplatz oder Überprüfung durch einen Detektiven.

Das Bundesdatenschutzgesetz legt unter bestimmten Voraussetzungen Unternehmen die Pflicht auf, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der bei kündigungsrechtlichen Streitigkeiten Sonderkündigungsschutz genießt. Bei der Bestellung und der Abberufung des Datenschutzbeauftragten gibt es viele Fallstricke, die Sie mit unserer Hilfe vermeiden können.

Entsprechendes gilt für den Themenbereich Compliance, einem Verhaltens-Codex in Unternehmen. Compliance Strukturen schützen Unternehmen nicht nur vor Haftung und Imageverlust, sie schaffen regelmäßig eine positive Unternehmenskultur. Verstöße von Compliance Regelungen werden aufgeklärt und können arbeitsrechtlich sanktioniert werden.

Der Gesetzgeber hat zur Regelung der Fülle von arbeitsrechtlichen Rechtsfragen neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine Vielzahl von Rechtsvorschriften wie bspw. das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Arbeitszeitgesetz (ArbeitsZG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Berufsbildungsgesetz ((BBiG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erlassen.

m Kollektivarbeitsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden und Vertretungen der Arbeitnehmer wie bspw. Betriebsrat, Personalrat, Gewerkschaften. Hierbei werden zwei Ebenen unterschieden. Auf überbetrieblicher Ebene stehen sich Arbeitgeber sowie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gegenüber. Auf überbetrieblicher Ebene geht es üblicherweise um den Abschluss von Tarifverträgen, die die Rahmenbedingungen für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen festlegen. Auf betrieblicher Ebene stehen sich regelmäßig Arbeitgeber und der Betriebsrat gegenüber, der die Interessen der Arbeitnehmer eines bestimmten Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber vertritt und Beteiligungsrechte bei wirtschaftlichen und unternehmerischen Entscheidungen wahrnimmt. Die einschlägigen rechtlichen Grundlagen finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Personalvertretungsgesetz (PersVG) und im Tarifvertragsgesetz (TVG).

Im kollektivrechtlichen Bereich beraten und vertreten wir regelmäßig Arbeitgeber und Betriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts sind:

  • Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
  • Gestaltung und Prüfung von Interessenausgleich- und Sozialplanvereinbarungen
  • Verhandlungsführung bei Betriebsvereinbarungen, Haustarifverträgen sowie Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Zusammenhang mit Betriebsänderungen
  • Durchführung von Beschlussverfahren und Beantragungen einstweiliger Verfügungen
  • Anrufung Einigungsstellen und Vertretung bei den Sitzungen als Beisitzer oder Verfahrensbevollmächtigte
  • Prüfung, Durchsetzung und Abwehr der Kostenübernahme für Sachmittel, Rechtsbeistand, Sachverständige und Schulungs- und Seminarveranstaltungen
  • Gestaltung von Betriebsratsbeschlüssen

Bei der grundlegenden Beschlussfassung zur Beauftragung unserer Fachkanzlei für Arbeitsrecht sind wir ebenfalls behilflich.

Im Kollektivarbeitsrecht stellt das Betriebsverfassungsrecht die wichtigsten Regelungen. Der Betriebsrat verfügt durch das Betriebsverfassungsgesetz über verschiedene Rechte wie bspw. ein Informationsrecht, ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht, ein Beratungsrecht oder ein echtes Mitbestimmungsrecht, woraus sich die Notwendigkeit einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ergibt. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates erstrecken sich auf soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten.

Das Kernstück der betrieblichen Mitbestimmung betrifft die sozialen Angelegenheiten. Hier geht es bei der Vertretung von Arbeitgebern und Betriebsräten durch unsere Fachkanzlei um Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Mitarbeiter im Betrieb, Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, die vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, die Aufstellung von Urlaubsregelungen sowie die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die zur Überwachung der Arbeitnehmer geeignet sind.

Im Rahmen der personellen Angelegenheiten beraten und betreuen wir schwerpunktmäßig Arbeitgeber und Betriebsräte im Zusammenhang von personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen. Bei diesen Einzelmaßnahmen muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorlegen sowie Auskunft über die Person der Beteiligten und die Auswirkungen der Maßnahmen geben und die Zustimmung des Gremiums einholen. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, darf der Arbeitgeber die Maßnahme nicht durchführen, sondern muss die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.

Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Anhörung des Betriebsrates vor jeder Kündigung und den Betriebsrat bei der Formulierung seiner Stellungnahmen.

Sofern das Unternehmen eine bestimmte Größe aufweist, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen umfassend informieren und mit ihm beraten, um einen Interessenausgleich und Sozialplan zu vereinbaren. Nimmt der Arbeitgeber diese Pflichten nicht wahr, droht ihm die Geltendmachung von Nachteilsausgleichsansprüchen durch die betroffenen Arbeitnehmer. Wir entwerfen mit den von uns vertretenen Arbeitgebern Interessenausgleichs- und Sozialplanvereinbarungen und prüfen diese für die Betriebsräte. Die Verhandlungsführung übernehmen wir sowohl für Arbeitgeber als auch Betriebsräte.

Wir scheuen die Auseinandersetzung nicht. Wir vertreten unsere Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen vor den Arbeitsgerichten sowie Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Individualarbeitsrechtliche Streitigkeiten tragen wir vor den Arbeitsgerichten in Urteilsverfahren aus. Rechtsfragen in kollektivrechtlichen Angelegenheiten werden hingegen in Beschlussverfahren gelöst.

Im Arbeitsrecht nimmt Rechtsanwältin Dzerek bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer die jeweiligen Interessen häufig in außergerichtlichen, zum Teil gesetzlich vorgeschriebenen (Schlichtungs-)Verfahren wahr.

Sind die Fronten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat wegen kollektivrechtlichen Angelegenheiten, die der Mitbestimmung unterliegen, verhärtet, ruft Rechtsanwältin Dzerek eine Einigungsstelle an, um eine sinnvolle in Ihrem Interesse liegende Lösung zu erarbeiten. Die Besetzung der Einigungsstelle erfolgt mit einem Vorsitzenden und einer gleichen Zahl von Beisitzern, die der Arbeitgeber und der Betriebsrat jeweils stellen. Rechtsanwältin Dzerek verhandelt Ihre Interessen als Arbeitgeber oder Betriebsrat, indem sie als Beisitzerin oder Verfahrensbevollmächtigte in den Einigungsstellen auftritt.

Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern tritt Rechtsanwältin Dzerek zur Vermeidung einer Kündigung und zum Erhalt des Arbeitsplatzes in Schlichtungsgesprächen und unterstützend in Mediationsverfahren auf.

Bei bevorstehender Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen ist die Zustimmung des Integrationsamtes im Kündigungsverfahren einzuholen, im Rahmen dessen Rechtsanwältin Silvana Dzerek den Kündigungswunsch des Arbeitgebers vor dem Integrationsamt mündlich verhandelt.

Gerade in Ausbildungsverhältnissen ist die Vorschaltung von Schlichtungsverfahren regelmäßig vor den Berufskammern vorgesehen. Die Anrufung des Schlichtungsausschusses ist Prozessvoraussetzung einer Klage vor dem Arbeitsgericht, um die sich Rechtsanwältin Dzerek für Sie als Arbeitgeber oder Auszubildender kümmert.

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt im Gegensatz zum kollektiven Arbeitsrecht die unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner bei der Wahrung Ihrer Rechte und Ansprüche in allen Arbeitsrechtsstreitigkeiten zur Seite.

Arbeitgeber unterstützen wir umfassend bei der betrieblichen Personalarbeit im Hinblick auf die Begründung, Administration und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung zahlt sich regelmäßig aus, wenn Arbeitsverträge rechtssicher gestaltet oder die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer beabsichtigten Kündigung geklärt bzw. geschaffen werden müssen.

Das größte Betätigungsfeld im Individualarbeitsrecht sind die rechtlichen Auseinandersetzungen im Rahmen einer Kündigung. Eine Kündigung kann aus betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründen ausgesprochen werden. Für den Arbeitnehmer bedeutet eine Kündigung nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch den Verlust der wirtschaftlichen Existenz. Wir treten für Sie für den Erhalt des Arbeitsplatzes oder bei der Verhandlung einer Abfindung ein. Wir prüfen die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung und erheben für Sie Kündigungsschutzklage.

Das Individualarbeitsrecht wirft regelmäßig eine Fülle von unterschiedlichen Rechtsfragen auf, so dass unsere Beratung und Betreuung nicht nur bei Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren notwendig wird.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Individualarbeitsrecht sind:

  • Diskriminierungsverbote in Bewerbungsverfahren und bei Einstellung von Arbeitnehmern
  • Gestaltung und Prüfung von (befristeten) Arbeits- und Dienstverträgen
  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten
  • Änderungskündigungen
  • Abfindungen
  • Gestaltung und Prüfung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Beratung zu Sperr- und Ruhenszeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld
  • Gestaltung und Prüfung von Wettbewerbsvereinbarungen
  • Abmahnungen
  • Versetzungen
  • Arbeitszeugnis
  • Ausbildungszeugnis
  • Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Boni und Tantiemen
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Auseinandersetzungen um Arbeitszeiten, Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche
  • Überstunden
  • Schadensersatzansprüche
  • Ein- und Umgruppierungen
  • Begründung, Durchführung und Beendigung von Ausbildungsverhältnissen
  • Mutterschutz
  • Elternzeit und Elternteilzeit
  • Teilzeit und Altersteilzeit
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Sozialplan- und Nachteilsausgleichsansprüche
  • Arbeitsschutz
  • arbeitsrechtlicher Datenschutz und Datenschutzbeauftragter
  • Compliance

Der Arbeitnehmerdatenschutz erlangt in Betrieben und Arbeitsverhältnisses stetig mehr an Bedeutung. Relevant wird der Datenschutz im Zusammenhang mit Personalakten, bei der Überwachung von betrieblicher Telekommunikation, Leistungs- und Verhaltenskontrollen, Nutzung von Videoüberwachung am Arbeitsplatz oder Überprüfung durch einen Detektiven.

Das Bundesdatenschutzgesetz legt unter bestimmten Voraussetzungen Unternehmen die Pflicht auf, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der bei kündigungsrechtlichen Streitigkeiten Sonderkündigungsschutz genießt. Bei der Bestellung und der Abberufung des Datenschutzbeauftragten gibt es viele Fallstricke, die Sie mit unserer Hilfe vermeiden können.

Entsprechendes gilt für den Themenbereich Compliance, einem Verhaltens-Codex in Unternehmen. Compliance Strukturen schützen Unternehmen nicht nur vor Haftung und Imageverlust, sie schaffen regelmäßig eine positive Unternehmenskultur. Verstöße von Compliance Regelungen werden aufgeklärt und können arbeitsrechtlich sanktioniert werden.

Der Gesetzgeber hat zur Regelung der Fülle von arbeitsrechtlichen Rechtsfragen neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine Vielzahl von Rechtsvorschriften wie bspw. das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Arbeitszeitgesetz (ArbeitsZG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), das Berufsbildungsgesetz ((BBiG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erlassen.

Kollektivarbeitsrecht

m Kollektivarbeitsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden und Vertretungen der Arbeitnehmer wie bspw. Betriebsrat, Personalrat, Gewerkschaften. Hierbei werden zwei Ebenen unterschieden. Auf überbetrieblicher Ebene stehen sich Arbeitgeber sowie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gegenüber. Auf überbetrieblicher Ebene geht es üblicherweise um den Abschluss von Tarifverträgen, die die Rahmenbedingungen für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen festlegen. Auf betrieblicher Ebene stehen sich regelmäßig Arbeitgeber und der Betriebsrat gegenüber, der die Interessen der Arbeitnehmer eines bestimmten Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber vertritt und Beteiligungsrechte bei wirtschaftlichen und unternehmerischen Entscheidungen wahrnimmt. Die einschlägigen rechtlichen Grundlagen finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Personalvertretungsgesetz (PersVG) und im Tarifvertragsgesetz (TVG).

Im kollektivrechtlichen Bereich beraten und vertreten wir regelmäßig Arbeitgeber und Betriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts sind:

  • Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
  • Gestaltung und Prüfung von Interessenausgleich- und Sozialplanvereinbarungen
  • Verhandlungsführung bei Betriebsvereinbarungen, Haustarifverträgen sowie Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen im Zusammenhang mit Betriebsänderungen
  • Durchführung von Beschlussverfahren und Beantragungen einstweiliger Verfügungen
  • Anrufung Einigungsstellen und Vertretung bei den Sitzungen als Beisitzer oder Verfahrensbevollmächtigte
  • Prüfung, Durchsetzung und Abwehr der Kostenübernahme für Sachmittel, Rechtsbeistand, Sachverständige und Schulungs- und Seminarveranstaltungen
  • Gestaltung von Betriebsratsbeschlüssen

Bei der grundlegenden Beschlussfassung zur Beauftragung unserer Fachkanzlei für Arbeitsrecht sind wir ebenfalls behilflich.

Im Kollektivarbeitsrecht stellt das Betriebsverfassungsrecht die wichtigsten Regelungen. Der Betriebsrat verfügt durch das Betriebsverfassungsgesetz über verschiedene Rechte wie bspw. ein Informationsrecht, ein Anhörungs- und Vorschlagsrecht, ein Beratungsrecht oder ein echtes Mitbestimmungsrecht, woraus sich die Notwendigkeit einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ergibt. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates erstrecken sich auf soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten.

Das Kernstück der betrieblichen Mitbestimmung betrifft die sozialen Angelegenheiten. Hier geht es bei der Vertretung von Arbeitgebern und Betriebsräten durch unsere Fachkanzlei um Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Mitarbeiter im Betrieb, Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, die vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, die Aufstellung von Urlaubsregelungen sowie die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die zur Überwachung der Arbeitnehmer geeignet sind.

Im Rahmen der personellen Angelegenheiten beraten und betreuen wir schwerpunktmäßig Arbeitgeber und Betriebsräte im Zusammenhang von personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen. Bei diesen Einzelmaßnahmen muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorlegen sowie Auskunft über die Person der Beteiligten und die Auswirkungen der Maßnahmen geben und die Zustimmung des Gremiums einholen. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, darf der Arbeitgeber die Maßnahme nicht durchführen, sondern muss die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.

Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Anhörung des Betriebsrates vor jeder Kündigung und den Betriebsrat bei der Formulierung seiner Stellungnahmen.

Sofern das Unternehmen eine bestimmte Größe aufweist, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen umfassend informieren und mit ihm beraten, um einen Interessenausgleich und Sozialplan zu vereinbaren. Nimmt der Arbeitgeber diese Pflichten nicht wahr, droht ihm die Geltendmachung von Nachteilsausgleichsansprüchen durch die betroffenen Arbeitnehmer. Wir entwerfen mit den von uns vertretenen Arbeitgebern Interessenausgleichs- und Sozialplanvereinbarungen und prüfen diese für die Betriebsräte. Die Verhandlungsführung übernehmen wir sowohl für Arbeitgeber als auch Betriebsräte.

Verhandlungs- & Prozessführung

Wir scheuen die Auseinandersetzung nicht. Wir vertreten unsere Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen vor den Arbeitsgerichten sowie Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Individualarbeitsrechtliche Streitigkeiten tragen wir vor den Arbeitsgerichten in Urteilsverfahren aus. Rechtsfragen in kollektivrechtlichen Angelegenheiten werden hingegen in Beschlussverfahren gelöst.

Im Arbeitsrecht nimmt Rechtsanwältin Dzerek bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer die jeweiligen Interessen häufig in außergerichtlichen, zum Teil gesetzlich vorgeschriebenen (Schlichtungs-)Verfahren wahr.

Sind die Fronten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat wegen kollektivrechtlichen Angelegenheiten, die der Mitbestimmung unterliegen, verhärtet, ruft Rechtsanwältin Dzerek eine Einigungsstelle an, um eine sinnvolle in Ihrem Interesse liegende Lösung zu erarbeiten. Die Besetzung der Einigungsstelle erfolgt mit einem Vorsitzenden und einer gleichen Zahl von Beisitzern, die der Arbeitgeber und der Betriebsrat jeweils stellen. Rechtsanwältin Dzerek verhandelt Ihre Interessen als Arbeitgeber oder Betriebsrat, indem sie als Beisitzerin oder Verfahrensbevollmächtigte in den Einigungsstellen auftritt.

Bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern tritt Rechtsanwältin Dzerek zur Vermeidung einer Kündigung und zum Erhalt des Arbeitsplatzes in Schlichtungsgesprächen und unterstützend in Mediationsverfahren auf.

Bei bevorstehender Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen ist die Zustimmung des Integrationsamtes im Kündigungsverfahren einzuholen, im Rahmen dessen Rechtsanwältin Silvana Dzerek den Kündigungswunsch des Arbeitgebers vor dem Integrationsamt mündlich verhandelt.

Gerade in Ausbildungsverhältnissen ist die Vorschaltung von Schlichtungsverfahren regelmäßig vor den Berufskammern vorgesehen. Die Anrufung des Schlichtungsausschusses ist Prozessvoraussetzung einer Klage vor dem Arbeitsgericht, um die sich Rechtsanwältin Dzerek für Sie als Arbeitgeber oder Auszubildender kümmert.

Fazit:

Bundesweit und lagerübergreifend beraten und vertreten wir Unternehmen als Arbeitgeber, Organvertreter, Führungskräfte, Arbeitnehmer, Betriebsräte und Handelsvertreter. Hieraus schöpfen wir umfassende Erfahrungswerte, die uns jederzeit Perspektivwechsel ermöglichen, um vorausschauend innovative Strategien mit Fingerspitzengefühl für Ihren individuellen Rechtsfall zu entwickeln.

Hier lesen Sie Bewertungen über die anwaltliche Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Silvana Dzerek:

Die Vergütung unserer Leistungen ist fallabhängig. Sehr gerne geben wir Ihnen zu Ihrer konkreten rechtlichen Angelegenheit eine kostenlose Auskunft über die voraussichtlich anfallenden Gebühren. Sprechen Sie uns hierzu gerne und so früh wie möglich an. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wird das anwaltliche Honorar gesetzlich geregelt. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist ein Unterschreiten der gesetzlichen Gebühren im gerichtlichen Verfahren untersagt. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die gesetzlichen Gebühren durch die Versicherung übernommen. Gerne können wir in Absprache mit Ihnen die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen. Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer bestehenden Rechtsschutzversicherung Sie stets als Mandant alleiniger Auftraggeber unserer Tätigkeit bleiben.

Für eine erste Beratung berechnen wir entsprechend den Vorgaben im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Erstberatungsgebühr in Höhe von max.190,00 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer ab.

Die Erstberatungsgebühr wird auf eine weitere Tätigkeit in gleicher Sache sodann voll angerechnet. In Abhängigkeit von der Komplexität des einzelnen Mandats treffen wir mit unseren Mandanten individuelle Vergütungsvereinbarungen, um dem erforderlichen Aufwand, der von den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nicht gedeckt wird, Rechnung zu tragen. Dabei vereinbaren wir insbesondere für Unternehmen, Führungskräfte und Betriebsräte Zeithonorare, die den Vorteil einer transparenten Vergütungsgestaltung bieten. Betriebsräte und Personalräte können uns jederzeit vor Beauftragung und Beschlussfassung zwecks Wahrung notwendiger Formalien hierzu kostenfrei sprechen. Soweit gesetzlich zulässig, bieten wir in Einzelfällen Vereinbarungen auf Grundlage von Pauschalhonoraren an.

Rechtsanwältin Silvana Dzerek wurde 2012 von der Rechtsanwaltskammer Köln der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen. Rechtsanwältin Dzerek hat zum Einen an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen und sich erfolgreich Leistungskontrollen unterzogen. Zum Anderen hat Rechtsanwältin Dzerek besondere praktische Erfahrungen in den Bereichen Individualarbeitsrecht (Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und Sozialversicherungsrechts), des kollektiven Arbeitsrechts (Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts) und Verfahrensrecht nachgewiesen. In vielen Fällen ging es um ordentliche, außerordentliche und fristlose Kündigungen

Die theoretischen Kenntnisse und Erfahrungen übersteigen erheblich das Maß dessen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Als Mitglied der Kölner Rechtsanwaltskammer und als langjährig in Köln aktive Fachanwältin für Arbeitsrecht ist Rechtsanwältin Silvana Dzerek Ansprechpartnerin für Arbeitgeber, Geschäftsführer, Führungskräfte, Arbeitnehmer und Betriebsräte in Köln und dem umgebenden Rheinland. Gern können Sie die Fachkanzlei Dzerek aber auch für Beratungen und Betreuungen deutschlandweit anfragen.

Falls Sie ein arbeitsrechtliches Anliegen haben, kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 (0)221.29 99 79 42 oder per E-Mail: dzerek@kanzlei-dzerek.de und fragen Sie einen persönlichen Termin für eine kurzfristige erste Beratung an.

Kontakt zu Rechtsanwältin Silvana Dzerek

Kanzlei Dzerek
Hohenstaufenring 62
50674 Köln

Tel +49 (0) 221.29 99 79 42
Fax +49 (0) 221.29 99 43 18
Mob +49 (0) 176.22 32 56 58

E-Mail: dzerek@kanzlei-dzerek.de oder kontakt@kanzlei-dzerek.de